Zustiftung

Was ist eine Zustiftung?

Was ist eine Zustiftung?

Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung an die Georg Ludwig Rexroth-Stiftung in Form von Geld oder Sachleistungen; so können Sie beispielsweise auch Immobilien stiften. Bei Zuwendungen an Stiftungen unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Zustiftungen und Spenden. Bei Zustiftungen handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung in den Grundstock, das Grundstockvermögen, einer Stiftung. Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden muss, bleibt die Zustiftung dauerhaft in der Stiftung erhalten. Sie wird angelegt, erhöht das gesamte Stiftungskapital und führt so zu höheren Erträgen.

 

Zustiftung zu Lebzeiten und per Testament

Eine Zustiftung kann, abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wenn Sie uns sofort unterstützen möchten, beispielsweise durch das Stiften von Barvermögen oder Wertpapieren, so können Sie das jederzeit schon zu Lebzeiten unkompliziert tun. Wenn Sie hingegen in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder Teile daraus in die Rexroth-Stiftung fließen soll, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.

Vorteile der Zustiftung

Bereits ab einem Betrag von 5000 Euro können Sie Zustifter in der Georg Ludwig Rexroth-Stiftung werden. Ihre Zustiftung unterstützt dabei langfristig unsere gemeinnützigen Projekte und kommt Menschen zugute, die auf Unterstützung angewiesen sind. Zustiftungen von Immobilien können die Rexroth-Stiftung durch erwirtschaftete Mieteinnahmen stärken. Diese können dem Stiftungszweck zugeführt werden, während die Immobilie gleichzeitig nach Wunsch des Stifters erhalten bleiben kann.

Steuervorteile bei Zustiftungen

Für Sie ergeben sich als Zustifter bei der Rexroth-Stiftung einige steuerliche Vorteile, denn das langfristige gesellschaftliche Engagement wird vom Gesetzgeber besonders geschätzt und steuerlich gefördert. Zustifter und deren Ehegatten können innerhalb von zehn Jahren bis zu zwei Millionen Euro steuerlich wirksam zustiften. Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an.

Sonstige Vorteile

Während bei Gründung einer eigenen Stiftung behördliche Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde, Genehmigung durch das Finanzamt und die Stiftungsverwaltung erforderlich werden, entfallen bei einer Zustiftung diese Schritte. Wenn Sie also den Wunsch haben, selbst einen dauerhaften, langfristigen und nachhaltigen Beitrag zu leisten, ohne eine eigene Stiftung zu gründen, ist die Zustiftung der einfachste und effektivste Weg.

Kontrolle

Die Buchführung der Rexroth-Stiftung wird jährlich durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert. Anschließend gehen die testierten Unterlagen an das Finanzamt Lohr, das die Ordnungsmäßigkeit prüft und die Gemeinnützigkeit bestätigt.

Unser Angebot an unsere Zustifter

Auf Wunsch veröffentlichen wir jede einzelne Unterstützung, um den Zustifter angemessen zu würdigen, Zustifter erhalten von uns eine Stifterurkunde. Natürlich haben wir auch Verständnis dafür, wenn Sie lieber anonym bleiben möchten.

Ihre Zustiftung zählt

Wenn Sie Zustifter werden und sich für humanitäre Projekte einsetzen möchten, ist die Rexroth-Stiftung Ihr richtiger Ansprechpartner. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Bei Fragen und individuellen Wünschen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Tel: +49-(0)9352-182205
E-Mail: info@rexroth-stiftung.de