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Zustiftung

Was ist eine Zustiftung?

Was ist eine Zustiftung?

Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung an die Georg Ludwig Rexroth-Stiftung in Form von Geld oder Sachleistungen; so können Sie beispielsweise auch Immobilien stiften. Bei Zuwendungen an Stiftungen unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Zustiftungen und Spenden. Bei Zustiftungen handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung in den Grundstock, das Grundstockvermögen, einer Stiftung. Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden muss, bleibt die Zustiftung dauerhaft in der Stiftung erhalten. Sie wird angelegt, erhöht das gesamte Stiftungskapital und führt so zu höheren Erträgen.

 

Zustiftung zu Lebzeiten und per Testament

Eine Zustiftung kann, abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wenn Sie uns sofort unterstützen möchten, beispielsweise durch das Stiften von Barvermögen oder Wertpapieren, so können Sie das jederzeit schon zu Lebzeiten unkompliziert tun. Wenn Sie hingegen in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder Teile daraus in die Rexroth-Stiftung fließen soll, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.

Vorteile der Zustiftung

Bereits ab einem Betrag von 5000 Euro können Sie Zustifter in der Georg Ludwig Rexroth-Stiftung werden. Ihre Zustiftung unterstützt dabei langfristig unsere gemeinnützigen Projekte und kommt Menschen zugute, die auf Unterstützung angewiesen sind. Zustiftungen von Immobilien können die Rexroth-Stiftung durch erwirtschaftete Mieteinnahmen stärken. Diese können dem Stiftungszweck zugeführt werden, während die Immobilie gleichzeitig nach Wunsch des Stifters erhalten bleiben kann.

Steuerliche Vorteile

Die Georg Ludwig Rexroth-Stiftung GmbH ist als gemeinnützig anerkannt. Ihre Zuwendung ist daher als Spende im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich abzugsfähig (Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG, regelmäßig bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte; nicht ausgeschöpfte Beträge können in spätere Jahre vorgetragen werden). Über Ihre Zuwendung stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung nach § 50 EStDV aus.

Auch Zuwendungen von Todes wegen – etwa über ein Testament oder Vermächtnis zugunsten der Gesellschaft – sind bei einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG). Ihr Beitrag kommt damit ungeschmälert unseren gemeinnützigen Projekten zugute.

Sonstige Vorteile

Wer eine eigene rechtsfähige Stiftung gründen möchte, benötigt dafür die behördliche Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt sowie eine eigene Stiftungsverwaltung. Bei einer Zuwendung an die bereits bestehende Georg Ludwig Rexroth-Stiftung GmbH entfallen diese Schritte. Wenn Sie also einen dauerhaften, langfristigen und nachhaltigen Beitrag leisten möchten, ohne selbst eine Stiftung zu gründen, ist Ihre Zuwendung der einfachste und wirksamste Weg.

Kontrolle

Die Buchführung der Rexroth-Stiftung wird jährlich durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert. Anschließend gehen die testierten Unterlagen an das Finanzamt Lohr, das die Ordnungsmäßigkeit prüft und die Gemeinnützigkeit bestätigt.

Unser Angebot an unsere Zustifter

Auf Wunsch veröffentlichen wir jede einzelne Unterstützung, um den Zustifter angemessen zu würdigen, Zustifter erhalten von uns eine Stifterurkunde. Natürlich haben wir auch Verständnis dafür, wenn Sie lieber anonym bleiben möchten.

Hinweis zu steuerlichen Angaben

Die vorstehenden Angaben zu steuerlichen Auswirkungen dienen Ihrer allgemeinen Orientierung und geben die Rechtslage in vereinfachter Form wieder. Ob und in welcher Höhe sich eine Zuwendung steuerlich auswirkt, hängt von Ihren individuellen Verhältnissen ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte lassen Sie sich vor einer Entscheidung – insbesondere bei größeren Zuwendungen, bei Immobilien oder bei Verfügungen von Todes wegen – durch Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater bzw. eine Notarin oder einen Notar beraten. Gerne stellen wir den Kontakt her oder beantworten Ihre Fragen vorab.

Ihre Zustiftung zählt

Wenn Sie Zustifter werden und sich für humanitäre Projekte einsetzen möchten, ist die Rexroth-Stiftung Ihr richtiger Ansprechpartner. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Bei Fragen und individuellen Wünschen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Tel: +49 9352 182205
E-Mail: info@rexroth-stiftung.de