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Steuerlich absetzbar – Ihre Zuwendungsbestätigung

Die Georg Ludwig Rexroth-Stiftung GmbH ist als gemeinnützig anerkannt (zuständig: Finanzamt Lohr am Main). Ihre Spende ist daher im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich abzugsfähig. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierfür eine Zuwendungsbestätigung nach § 50 EStDV aus.

Für Spenden bis 300 Euro genügt gegenüber dem Finanzamt der vereinfachte Zuwendungsnachweis (z. B. Ihr Kontoauszug). Möchten Sie dennoch eine Zuwendungsbestätigung erhalten, teilen Sie uns bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Postanschrift mit – diese Angaben benötigen wir für die Ausstellung.

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Schreiben Sie uns – etwa zu einem bestimmten Projekt, zu Zuwendungsbestätigungen oder zur Berücksichtigung der Stiftung in Ihrem Testament. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.